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LG Berlin, 21.01.2013 - 82 OH 41/12 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.01.2013 - 82 OH 41/12
- LG Berlin, 21.01.2013 - 82 OH 42/12
- KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
- KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
Rückerstattung von Notarkosten: Erforderlichkeit der Aufhebung der zugrunde …
Auf die Beschwerde des Kostenschuldners wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 21. Januar 2013 - 82 OH 41/12, 82 OH 42/12 - dahin abgeändert, dass die Kostenberechnung des Kostengläubigers vom 8. Mai 2007 (Nr. 200700439) in der Fassung vom 28. Oktober 2014 (Nr. 1400460) zu seinem Aktenzeichen 137/07 weitergehend auf einen Betrag von 3.174,32 Euro herabgesetzt wird und angeordnet wird, dass der Kostengläubiger dem Kostenschuldner einen weiteren Betrag von 6.728,26 Euro zu erstatten hat. - KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
Wann erfolgt eine Beurkundung noch aufgrund des Entwurfs?
Auf die Beschwerde des Kostenschuldners wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 21. Januar - - 82 OH 41/12, 82 OH 42/12 - dahin abgeändert, dass die Kostenberechnung des Kostengläubigers vom 8. Mai 2007 (Nr. 200700439) in der Fassung vom 28. Oktober 2014 (Nr. 1400460) zu seinem Aktenzeichen 137/07 weitergehend auf einen Betrag von 3.174,32 Euro herabgesetzt wird und angeordnet wird, dass der Kostengläubiger dem Kostenschuldner einen weiteren Betrag von 6.728,26 Euro zu erstatten hat.